Geförderter Wohnbau - zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse!
Tauchen Sie ein in Ihr zukünftiges Zuhause in einem innovativen Wohnquartier, das modernstes Wohnen mit naturnahem Flair vereint!
In der idyllischen Gemeinde Heiligenberg, auf der deutschen Seite des Bodensees, entsteht ein einzigartiges Wohnquartier mit fünf stilvollen Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise. Insgesamt bieten die 40 Wohnungen, bestehend aus zwei- bis vier-Zimmer-Wohnungen, die alle höchsten ökologischen und sozialen Standards gerecht werden.
Die architektonisch ansprechenden und barrierefreien Gebäude ermöglichen ein komfortables Wohnen für alle Generationen. Jede Wohnung verfügt über großzügige Balkone oder Terrassen, die zum Entspannen einladen. Die zentrale, aber dennoch ruhige Lage des Wohnquartiers bietet das Beste aus beiden Welten. Zwei getrennte Tiefgaragen sorgen dafür, dass ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen.
Fertigstellung: Sommer 2025
Förderbarer Mietwohnraum bietet insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, in attraktiven Wohnlagen eine erschwingliche Wohnung zu finden. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS).
Warum benötige ich einen Wohnberechtigungsschein?
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) sind Sie berechtigt, eine staatlich geförderte Wohnung zu beziehen. Diese Förderung ermöglicht es uns, die Miete um 33% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete anzubieten.
Detaillierte Informationen zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Wie und wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnungssuchende (Antragsteller) beantragt den Wohnberechtigungsschein bei der Gemeinde, in der er sich gewöhnlich aufhält, also wohnt. Antragsteller, die nicht in einer Gemeinde in Baden-Württemberg wohnen, können sich an die Gemeinde in Baden-Württemberg wenden, in der sie zukünftig wohnen möchten. Bei den Gemeinden ist der Antragsvordruck für den Wohnberechtigungsschein erhältlich.
Welche Einkommensgrenzen gibt es für einen Wohnberechtigungsschein?
Einen WBS erhalten Sie nur, wenn Sie eine bestimmte jährliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Maßgeblich ist das besteuerbare Jahreseinkommen aller Personen im Haushalt. Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland, wobei für Baden-Württemberg ganz spezifische Grenzen gelten. Genaue Auskünfte dazu erhalten Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Beispiele:
1. ein 1-2 Personenhaushalt darf ein besteuerbares Jahreseinkommen bis 57.800 EUR haben.
2. eine Familie mit 4 Personen darf ein besteuerbares Jahreseinkommen bis 75.800 EUR haben.
Anschrift:
Hohensteinstraße 24a, 24b sowie Friedrichstraße 3, 3a, 3b
88633 Heiligenberg
Wolfgang Lieb, Dr. Wolfgang-Sebastian Lieb
Liebe zukünftige Mieter,
um Ihre Anfrage blitzschnell und effizient zu bearbeiten und um Ihnen einen klaren Überblick über den Ablauf zu geben, möchten wir Ihnen unseren Prozess in sieben Schritten vorstellen:
1) Erstkontakt über tmg-immo.de Wenn Sie dies hier lesen, haben Sie Schritt 1 bereits erfolgreich gemeistert – großartig!
2) Einreichung Ihrer Selbstauskunft Folgen Sie dem unten stehenden Link, füllen Sie alle Angaben wahrheitsgemäß aus und senden Sie die erforderlichen Unterlagen per E-Mail ein. https://forms.office.com/e/iV2QLTmPR5
3) Bonitätsprüfung Nach der Bonitätsprüfung durch die Creditreform e.V. (durchgeführt von uns) sowie einer SCHUFA Auskunft (bereitgestellt durch Sie) geht es weiter.
4) Wohnberechtigungsschein (WBS) Der WBS wird bei der Gemeinde, in der Sie wohnen beantragt. Sollten Sie nicht in einer Gemeinde in Baden-Württemberg wohnen, können sich an die Gemeinde in Baden-Württemberg wenden, in der sie zukünftig wohnen möchten (in diesem Fall die Gemeinde Heiligenberg).
5) Auswahl der Wohneinheit (WE) Wir werden Sie über die potenziellen Wohneinheiten informieren und gemeinsam mit Ihnen die beste Option bei einer Besichtigung finden. Besichtigung erfolgt nur nach Absprache.
6) Mietvertrag Nach der Auswahl der passenden Wohneinheit setzen wir mit Ihnen den Mietvertrag auf.
7) Einzug und Wohnungsübergabe Sobald sowohl der Eigentümer als auch Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, können Sie am vereinbarten Bezugstermin einziehen. Bei der Wohnungsübergabe erstellen wir gemeinsam ein Übergabeprotokoll.
Wichtig: Die Vergabe der Wohnungen erfolgt über ein Vergabeverfahren. Ihre Position in der Warteliste wird durch das Datum bestimmt, an dem alle erforderlichen Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind.
Sie erreichen uns rund um die Uhr über folgende Email-Adresse: service@tmg-immo.de
Weiterhin erreichen sie uns zu unseren Geschäftszeiten unter folgender Telefonnummer: +49 178 8849065
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